Die feuerpolizeiliche
Beschau durch den "öffentlich zugelassen Rauchfangkehrer"
ist wichtiger Eckpfeiler für die Brandschutzsicherheit und
den vorbeugenden Brandschutz von Personen sowie Sachwerten.
Oftmals sind es Kleinigkeiten die irgendwo im Haus
unentdeckt und unbewusst schlummern, die aber zugroßen
Gefahrenherden werden können. Die Experten bei der
feuerpolizeilichen Beschau sind bemüht, alle potenziellen
Gefahrenstellen zu eruieren und festzuhalten um im Anschluss
gemeinsam mit Ihnen darauf eingehen zu können. So schützen
Sie nicht nur Ihr persönliches Hab und Gut, sondern beugen
auch möglichen übergreifenden Schäden auf angrenzende und
nachbarliche Gebäude vor.
1. Was ist die
feuerpolizeiliche Beschau
Eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte gesetzlich
vorgeschriebene Überprüfung der Bauwerke auf
Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisken, sowie der
Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten.
2. Sinn der feuerpolizeiliche Beschau
Ein nach Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe
der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. Durch
sogenannte Betriebsblindheit und Gewohnheit können daher
ungewollt Sicherheitsrisken entstehen. Um diese aufzuzeigen
und zu beseitigen kommt die feuerpolizeiliche Beschau in
regelmäßigen Abständen in die Objekte und hilft so den
Nutzern der Objekte durch Festellung der Risken und
fachkundige Beratung wiederum ein sicheres Objektzu
erhalten.
3. Rechtsgrundlagen
Die zuständigen öffentlich
zugelassenen RauchfangkehrerInnen sind auf Grund des NÖ
Feuerwehrgesetzes 2015 (NÖFG 2015) § 14 und § 15
verpflichtet die feuerpolizeiliche Beschau in regelmäßigen
Abständen (mind. alle 10 Jahre) durchzuführen. Zuständig ist
jener öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer, der
mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 17 NÖFG 2015
(Kehrverpflichtung) beauftragt wurde. Das bedeutet, dass ein
gesonderter Auftrag der Gemeinde als Träger der örtlichen
Feuerpolizei zur Durchführung nicht erforderlich ist. Der
Rauchfangkehrermeister hat selbsttätig und
eigenverantwortlich für die Gemeinde die feuerpolizeiliche
Beschau zu planen, zu organisieren und durchzuführen.
Die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau erstreckt
sich grundsätzlich auf alle Bauwerke einschließlich
Nebengebäude. Bauwerke sind gemäß der NÖ Bauordnung alle
Objekte, deren fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß
an bautechnischen Kenntnissen erfordert und die mit dem
Boden kraftschlüssig verbunden sind. Im Zuge der
feuerpolizeilichen Beschau ist zu prüfen, ob Mängel
vorliegen, welche die Brandsicherheit gefährden können.